Reisepass

Die Antragsstellung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach.

Allgemeine Informationen:
Ein Reisepass ist für den Grenzübertritt erforderlich und dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.

Eine Reisepass-Neuausstellung ist in folgenen Fällen notwendig:

  • alter Reisepass ist abglaufen
  • Namensänderung
  • Reisepass gibt die Identität nicht wieder
  • Verlust oder Diebstahl

Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden (Verlängerungen sind nicht möglich).

Mitzubringen zur Antragsstellung sind:

  • Antragsformular
  • alter Reisepass
  • ein Passfoto in Farbe (EU-Kriterien)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn der alte Reisepass länger als fünf Jahre abgelaufen ist
  • Geburtsurkunde (wenn der Geburtsort im abgelaufenen Reisepass nicht angeführt ist)
  • gegebenfalls Heiratsurkunde und
  • gegebenfalls Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades


Kosten:
69,90 Euro (Zustellung binnen fünf Tagen)
100 Euro (Expresspass: Zustellung binnen drei Tagen)


Nähere Informationen gibt es auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach.