Die Antragsstellung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach.
Allgemeine Informationen:
Ein Reisepass ist für den Grenzübertritt erforderlich und dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.
Eine Reisepass-Neuausstellung ist in folgenen Fällen notwendig:
- alter Reisepass ist abglaufen
- Namensänderung
- Reisepass gibt die Identität nicht wieder
- Verlust oder Diebstahl
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden (Verlängerungen sind nicht möglich).
Mitzubringen zur Antragsstellung sind:
-
Antragsformular
- alter Reisepass
- ein Passfoto in Farbe (EU-Kriterien)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn der alte Reisepass länger als fünf Jahre abgelaufen ist
- Geburtsurkunde (wenn der Geburtsort im abgelaufenen Reisepass nicht angeführt ist)
- gegebenfalls Heiratsurkunde und
- gegebenfalls Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Kosten:
69,90 Euro (Zustellung binnen fünf Tagen)
100 Euro (Expresspass: Zustellung binnen drei Tagen)
Nähere Informationen gibt es auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach.