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am Gemeindeamt mit technischem Amtssachverständigen. Bitte Termin vereinbaren: (07216) 7010-15.
Termine:Dienstag, 5. November 2024
Trinkwasserbefund 2024 Versorgungskreis ehem. Afiesl
Trinkwasserbefund 2024 Versorgungskreis St. Stefan
Die nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.I Nr. 144/2023 erfolgte großzügige Öffnung des Waldes zu Erholungs-zwecken für jedermann macht es zwingend erforderlich, dass vorbeugende Maßnahmen für größtmöglichen Schutz vor Waldbränden gesetzt werden.
Zu diesem Zweck wurde auch heuer wieder eine Verordnung, betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete des politischen Bezirkes Rohrbach (siehe Beilage) und deren Gefährdungsbereiche, erlassen.
Waldbrandschutzverordnung 2024
Hier steht der Nachtragsvoranschlag 2024 als Download bereit!
Hier steht der Mittelfristige Finanzplan 2024 - 2028 als Download bereit!
Hier steht der Rechnungsabschluss 2023 als Download bereit.
Hier steht der Voranschlag 2024 als Download bereit.
Hier steht der MFP 2024-2028 als Download bereit.
Hier steht der Nachtragsvoranschlag 2023 als Download bereit.
Hier steht der MFP 2023-2027 als Download bereit.
Hier steht der Rechnungsabschluss 2022 als Download bereit.
Hier steht die Eröffnungsbilanz per 01.01.2020 als Download bereit.
Die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach veranstaltet Betriebsanlagen-Beratungstage für Unternehmen, die in Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung und dem Betrieb von gewerblichen Anlagen Fragen haben bzw. Probleme zu klären haben und um eine entsprechende Beratung durchzuführen.
Im Jahr 2024 finden an folgenden Tagen Beratungen - jeweils von 8:15 - 12:00 Uhr - statt:
Juli: 08.07.2024, 22.07.2024August: 05.08.2024, 19.08.2024September: 02.09.2024, 16.09.2024, 30.09.2024Oktober: 14.10.2024, 28.10.2024November: 11.11.2024, 25.11.2024Dezember: 09.12.2024
Dieses für Bürgerinnen u. Bürger gebotene Service soll dazu dienen, im Zusammenhang mit geplanten Vorhaben im Grünland bzw. im Nahbereich von Gewässern auftretende Fragen u. Probleme zu klären und eine entsprechende Beratung durchzuführen. So sollen insbesondere geplante Geländegestaltungen, Rodungen, Aufforstungen, Entwässerungen, Teichanlagen, Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wegebau u. Naturschutzförderungen besprochen werden.Ausgenommen von dieser Beratungstätigkeit sind allerdings Gebäudevorhaben!
Bei den Beratungstagen stehen ein(e) Behördenvertreter(in) und ein(e) Sachverständige(r) im Bereich Naturschutz zur Verfügung.
jeweils in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr, BH Rohrbach, Sitzungssaal, Erdgeschoßtelefonische Terminvereinbarung: 07289/8851-69413 bzw. -69415
Beginn jeweils 13.30 Uhr, BH Rohrbach
Ein Antrag auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung muss spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin bei der Bezirksgrundverkehrskommission Rohrbach einlangen, damit er in dieser Sitzung behandelt werden kann.